Am 23. Juli 2025 fand in der Domänenhalle Sonnefeld die 53. Sitzung des Gemeinderates statt. Im Mittelpunkt standen verschiedene Themen rund um die kommunale Entwicklung, aktuelle Projekte und organisatorische Beschlüsse.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen und Informationen aus der Sitzung.
TOP 6
Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 14. Mai 2025 und vom 25. Juni 2025
Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
- Erneuerung und Sanierung St 2191 OD Sonnefeld – Abwasseranlage – Vergabe des Zuschlags für die Ingenieurleistungen Objektplanung und Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-7 (GR 14. Mai 2025, TOP 5):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025, den Zuschlag für das Honorarangebot der IVS GmbH Kronach, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach mit einem Netto-Angebotspreis von 94.826,00 €.
- Umbau Klosterschule Sonnefeld zur KiTa – Vergabe der Planleistungen Freianlagen (GR 14. Mai 2025, TOP 6):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH, Herzogstr. 7, 96242 Sonnefeld zu einem Gesamtbrutto in Höhe von 151.496,83 € zu erteilen.
- Erneuerung der OD Sonnefeld im Zuge der Sanierung der Staatsstraße St 2191 – Vergabe des Zuschlags für die Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen sowie besondere Leistungen (GR 25. Juni 2025, TOP 9):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem Ingenieurbüro IVS GmbH Kronach, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach, mit einem Brutto-Honorarangebot von 231.868,12 € zu erteilen.
TOP 7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Innerörtliche Nachverdichtung – Wohngebiet Domänenwiese“ mit 1. Änderung des B-Planes „Domänengelände“ und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren
Unmittelbar hinter dem Parkplatz der Domänenhalle befindet sich in bester Innerortslage die Domänenwiese. Für deren künftige Nutzung hat es bereits verschiedene Überlegungen gegeben. So sah der bisher dort geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 2010 ein Sondergebiet für Einrichtungen des gemeindlichen Bauhofs vor. Diese Überlegungen sind jedoch seit Errichtung der Kalthalle in der Weidhäuser Straße neben der Kläranlage überholt.
Nordwestlich angrenzend befindet sich das Gelände der Baufirma Franz Hofmann Bau GmbH & Co. KG. Bekanntlich stellt diese Firma in Kürze ihre Geschäftstätigkeit ein. Dies bietet nunmehr die (einmalige) Gelegenheit, die beiden Flächen – Domänenwiese und Firmengelände – künftig einer anderweitigen Nutzung zuzuführen und dort ein großes Wohnbaugebiet auszuweisen.
Die Städtebauförderung begrüßt und priorisiert dies und wird das gesamte Vorhaben auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit bis zu 60 % fördern.
Einstimmig beschloss daher der Gemeinderat, für dieses Areal einen Bebauungsplan aufzustellen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Die Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier.
In welcher Form das Areal einmal bebaut werden soll, bleibt einem städtebaulichen Planungswettbewerb vorbehalten, der im Jahr 2026 durchgeführt werden soll. Erst danach ist es möglich, den Bebauungsplan im Detail zu planen.
Ausdrücklich dankten der Vorsitzende wie auch das Gremium den Herren Jürgen und Christian Carl von der Baufirma Hofmann Bau für die Bereitschaft, diese Planungen zu mitzutragen und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit hierbei.
TOP 8
Bekanntgabe der Feststellung der Jahresrechnung 2024 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld
Kämmerer Lech gab die wesentlichen Zahlen der Jahresrechnung 2024 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld, den Gemeindewerken, bekannt. Der vorläufige Jahresabschluss 2024 umfasst eine Bilanzsumme von 23.901.213,23 € und einen Jahresverlust von 592.347,11 €. Dieser Jahresverlust teilt sich auf in einen Jahresverlust des Betriebszweigs Abwasser in Höhe von 199.922,44 € und einen Jahresverlust des Betriebszweigs Wasser in Höhe von 392.424,67 €.
Die liquiden Mittel wiesen zum 31.12.2024 ein Guthaben in Höhe von 1.240.584,55 € aus. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen musste man in Höhe von 7.780.000,00 € tätigen, weshalb sich der Schuldenstand bei Kreditinstituten zum 31.12.2024 auf 12.580.831,29 € belaufen hat. Ein wesentlicher Grund für diesen hohen Stand an Verbindlichkeiten sei nach wie vor das Ausbleiben bereits rechtsverbindlich zugesagter staatlicher Fördermittel.
TOP 9+10
Zwischenbericht der Gemeinde bzw. Gemeindewerke Sonnefeld über das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025
Kämmerer Lech gab einen Zwischenbericht über die aktuelle Haushaltsentwicklung der Gemeinde und der Gemeindewerke zum 30. Juni 2025. Für Diskussionen sorgte die Tatsache, dass der aktuelle Wasserbezugspreis bei weitem nicht auskömmlich sei, man also bei jedem verkauften Kubikmeter Wasser Verlust mache. Dieser Verlust muss in der nächsten Kalkulationsperiode ausgeglichen werden, wodurch der Wasserpreis voraussichtlich deutlich steigen werde und müsse.
Für eine Unterbrechung des aktuellen Kalkulationszeitraums und Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren liege die Messlatte allerdings sehr hoch, so Kämmerer Lech. Hauptgrund für die finanzielle Schieflage sei weiterhin das Ausbleiben staatlicher Zuschüsse in Höhe von rund 4 Mio. € – auch wenn heuer immerhin schon ein Betrag von 1,3 Mio. € an die Gemeinde überwiesen worden sei.